Stärkere Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen bei Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Industrie- und Handelskammern des Landes fordern gemeinsam mit den Handwerkskammern und der Vereinigung der Unternehmensverbände, dass bei der Zuschlagerteilung nicht stets das billigste Angebot entscheidend  dürfe.

Bereits in der Sitzung der Arbeitsgruppe ´Wirtschaftsstandort MV´ im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns am vergangenem Donnerstag (17.4.) betonte Klaus Uwe Scheifler, zuständig für den Geschäftsbereich Industrie bei der IHK zu Schwerin und Vorsitzender der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern, noch einmal, dass gerade kleinere Unternehmen und auch der Kreis der Handwerkerschaft die derzeitige Vergabepolitik von Kommunen kritisierten.
Für die ausschreibenden Stellen soll ein Prüfschema zur Wertung von Angeboten und für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit geschaffen und getestet werden. Das Land Sachsen verfahre bereits seit 2002 so. Da sich das Vergaberecht ständig weiterentwickelt, sollte der öffentliche Auftraggeber auch verpflichtet werden, sich regelmäßig fortzubilden, beispielsweise mit Hilfe der neutralen ABST – der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Denn: trotz der konkreten gesetzlichen Vorgaben entspreche die Vergabepraxis nicht flächendeckend den Regelungen. Vorgegebene Prüfkriterien würden nicht oder nur unzureichend in die Wertung einfließen. Beispielsweise lässt sich der öffentliche Auftraggeber oftmals nur von den haushaltsrechtlichen Grundsätzen für das jeweilige Jahr leiten. Eine Bewertung bei der Auftragsvergabe im Sinne der Nachhaltigkeit spiele keine Rolle. Und – mit dem Auftrag für den billigsten Bieter soll das Risiko von Schadensersatzansprüchen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Bietern vermieden werden. Deshalb muss der Zuschlag auf das wirtschaftlich annehmbarste Angebot fallen und nicht auf den niedrigsten Preis als alleiniges Wertungskriterium. Für die öffentliche Hand muss das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt werden. Nicht auskömmliche Dumpingpreise müssen ausgeschlossen werden, forderte Scheifler.

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