Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow: „Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes entschieden heute, dass die Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007 verfassungswidrig ist.
Ich begrüße es sehr, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer wieder als Werbungskosten abgesetzt werden können. Allein in der Landeshauptstadt betrifft die Entscheidung über 45.000 Arbeitnehmer, die täglich von bzw. nach Schwerin pendeln. Nach Aussagen des Finanzministeriums des Landes sollen die Rückzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell und unbürokratisch in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres erfolgen.“
Seit Januar des vergangenen Jahres konnten nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer steuerlich abgesetzt werden.