In den nächsten Tagen erhalten alle Bürger und Bürgerinnen der Landeshauptstadt Schwerin vom Bundeszentralamt für Steuern das Informationsschreiben über die“ Zuteilung der Steueridentifikationsnummer nach Paragraph 139b der Abgabenordnung (AO)“.
In diesem Schreiben teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bürger seine Steueridentifikationsnummer und die zu seiner Person gespeicherten Daten mit.
Sollten die zu Ihrer Person gespeicherten Daten fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das BürgerBüro, Team Bürgerservice im Stadthaus, Am Packhof 2 – 6 zu den bekannten Öffnungszeiten.
Eine Korrektur der mitgeteilten Daten kann nur erfolgen, wenn dies durch Personenstandsurkunden nachgewiesen wird.
Änderungen und Korrekturen können nur in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden.