Tag des Ehrenamtes 2017

Auszeichnungsvorschläge für Festakt bis 31. August willkommen

Das Schweriner Rathaus (Foto: M. Michels)

Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet zum Tag des Ehrenamtes wieder besonders engagierte Schwerinerinnen und Schweriner aus, , die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen, und bittet bis zum 31. August um Vorschläge. Diese öffentliche Anerkennung soll dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren. „Zivilgesellschaftliches Engagement fördert den Zusammenhalt in unserer Stadt und macht Schwerin lebens- und liebenswerter. Umso wichtiger ist es, engagierte Menschen öffentlich zu würdigen. Denn sie sind ein Vorbild für andere“, so Oberbürgermeister Rico Bandenschier.

Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 24. November 2017, ab 16.30 Uhr im Demmlersaal des altstädtischen Rathauses. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail an skoenn@schwerin.de oder per Fax an (03 85) 545-1019 bis zum 31. August 2017 zu benennen. Verspätet eingereichte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:

  • Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
  • Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
  • Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.

Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.

 

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Was:
Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement anlässlich der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 24.11.2017

Wer:
Einzelpersonen

Wodurch:
Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt,
Vereinen, Verbänden, sowie anderen juristischen Personen

Wie:
schriftlich unter Verwendung des Formblattes unter: www.schwerin.de
oder
schriftlich als Antrag mit folgenden Angaben der zu ehrenden Person

· Name, Vorname
· Geburtsdatum
· vollständige Anschrift
· ggf. Telefonnummer
· Vereinszugehörigkeit bzw. Ehrenamt
· Begründung des Vorschlages

Bis wann:
bis zum 31. August 2017

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Quelle: LHS
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