Tag des Ehrenamtes: Auszeichnungsvorschläge sind willkommen

Festakt am 15. Dezember im VR-Bankhaus am Werderpark geplant

Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet ehrenamtliche Schwerinerinnen und Schweriner aus. Auch in diesem Jahr sollen wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen.

Stephan Nolte: „Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine der Hauptsäulen für den Zusammenhalt und die Entwicklung unserer Stadt." Foto: © CDU Schwerin
Stephan Nolte: „Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine der Hauptsäulen für den Zusammenhalt und die Entwicklung unserer Stadt.“
Foto: © CDU Schwerin

Diese öffentliche Anerkennung soll mit dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren. „Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine der Hauptsäulen für den Zusammenhalt und die Entwicklung unserer Stadt. Umso wichtiger ist es, diese stillen Helferinnen und Helfer für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich zu würdigen. Nur so können wir das Ziel des Leitbildes unserer Stadt umsetzen, Bürgerengagement und soziale Verantwortung erfolgreich zu entwickeln“, sagt Stadtpräsident Stephan Nolte.

Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Donnerstag, den 15. Dezember 2016 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im VR-Bankhaus am Werderpark. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail an skoenn@schwerin.de oder per Fax an (03 85) 545-1019 bis zum 25. November 2016 zu benennen. Verspätet eingereichte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:

• Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
• Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
• Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
• Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.

 

Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.

Was:
Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement anlässlich der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes am Donnerstag, den 15.12.2016
Wer:
Einzelpersonen
Wodurch:
Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt, Vereinen, Verbänden, sowie anderen juristischen Personen
Wie:
schriftlich unter Verwendung des Formblattes unter: www.schwerin.de oder schriftlich als Antrag mit folgenden Angaben der zu ehrenden Person

• Name, Vorname
• Geburtsdatum
• vollständige Anschrift
• ggf. Telefonnummer
• Vereinszugehörigkeit bzw. Ehrenamt
• Begründung des Vorschlages

Bis wann:
bis zum 25. November 2016

 

Kontakt und weitere Informationen:

Landeshauptstadt Schwerin
Büro des Oberbürgermeisters – Protokoll
Sabine Könn
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
per E-Mail: skoenn@schwerin.de oder per Fax: (03 85) 545-1019

 

Quelle: LHS

Produkttipps

Nach oben scrollen