Berufskraftfahrer

Bundeswehr erfüllt IHK-Prüfungsanforderungen

Die achte Gruppe des bundesweit größten Projektes der Zivilen Aus- und Weiterbildung (ZAW) der Bundeswehr in Schwerin hat sich erfolgreich qualifiziert. Ihre bundesweit anerkannten IHK-Prüfungszeugnisse als Berufskraftfahrer/-in erhielten im Mecklenburgsaal der Werder-Kaserne Schwerin 37 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus den Händen des Leiters des Geschäftsbereiches Aus- und Weiterbildung der IHK zu Schwerin, Dipl.-Ing. Peter

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IHK – Wirtschaftsgespräche mit Verkehrsunternehmern

Termin: Do. 25.09.2008,17:00 – 19:00 Uhr Ort: Grevesmühlen, ÜAZ WAREN/GREVESMÜHLEN e.V., Grüner Weg 19 Ziele: Die IHK zu Schwerin möchte mit diesem Informationsangebot für Unternehmer des Straßenverkehrsgewerbes auf Rechte und Pflichten des Frachtführers hinweisen und die praktische Umsetzung der Weiterbildung der Kraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erläutern. Referent/en: Rechtsanwalt Frank Blum, Fahrschullehrer Dietmar Cizmarek Anmeldung: Staatl.

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IHK – Wirtschaftsgespräche mit Verkehrsunternehmern

Termin: Do. 25.09.2008,17:00 – 19:00 Uhr Ort: Grevesmühlen, ÜAZ WAREN/GREVESMÜHLEN e.V., Grüner Weg 19 Ziele: Die IHK zu Schwerin möchte mit diesem Informationsangebot für Unternehmer des Straßenverkehrsgewerbes auf Rechte und Pflichten des Frachtführers hinweisen und die praktische Umsetzung der Weiterbildung der Kraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erläutern. Referent/en: Rechtsanwalt Frank Blum, Fahrschullehrer Dietmar Cizmarek Anmeldung: Staatl.

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IHK-Informationskampagne zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Am 02.09.2008 beginnt in den Räumen der IHK zu Schwerin eine Informationskampagne über die Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG). Anlass ist der im Gesetz verankerte Termin 10.09.2008, ab dem Neuerwerber der Fahrerlaubnis für Omnibusse eine Grundqualifikation nachweisen müssen. Ab dem 10.09.2009 wird diese gesetzliche Pflicht auch für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewichts

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