Gefängnisseelsorge: Grundrecht auf Religionsausübung auch für Gefangene

Gedankenaustausch zwischen Katholischer Kirche und Justizministerium „Gefängnisseelsorge beruht auf Grundrechten und bedeutet freie Religionsausübung für Menschen, die unter den Bedingungen von Freiheitsentzug leben“, sagte Schwester Cornelia Bührle, Leiterin des Katholischen Büros Schwerin, am Donnerstagabend (12. März 2009) in Schwerin bei einem Treffen mit Justizministerin Uta-Maria Kuder. Auf Einladung von Bührle trafen sich die Justizministerin und […]

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