Stallpflicht für Geflügel seit dem 14. April aufgehoben
Vorsorgemaßnahmen durch Geflügelhalter sind weiterhin unerlässlich Aufatmen bei Geflügelhaltern: seit dem Osterfest (mit Wirkung vom 14. April) ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim und auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Dank der konsequenten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen traten in Mecklenburg-Vorpommern keine neuen Ausbrüche bei Hausgeflügel auf. Seit dem 10. März waren im Land auch keine …
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