Infektionsschutzgesetz

IHK-Seminar zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene

21.02.2008 von 16.00 Uhr, Schloßstr. 17, IHK zu Schwerin Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber im Lebensmittelbereich ihre Mitarbeiter einmal jährlich gem. § 43 Abs. 4 über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehren. Sie selbst sind auch in der Pflicht, sich das entsprechende Wissen dafür anzueignen und zu aktualisieren. Auch eine Schulung der Mitarbeiter, die mit leicht […]

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IHK-Seminar zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene

21.02.2008 von 16.00 Uhr, Schloßstr. 17, IHK zu Schwerin Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber im Lebensmittelbereich ihre Mitarbeiter einmal jährlich gem. § 43 Abs. 4 über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehren. Sie selbst sind auch in der Pflicht, sich das entsprechende Wissen dafür anzueignen und zu aktualisieren. Auch eine Schulung der Mitarbeiter, die mit leicht

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