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IHK-Veranstaltung: ´Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – Mini-Jobs´

Beschäftigungen, für die maximal 400 Euro gezahlt werden, gelten als sog. Mini-Jobs. Sie unterliegen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen. Derzeit betragen die Pauschalabgaben 30 %. Die Veranstaltung, die am Mittwoch, dem 27.06.2007, 15:00 bis 17:00 Uhr in der IHK zu Schwerin, Schloßstraße 17, Empore, stattfindet, stellt die Regelungen zum Mini-Job, zur Abgrenzung zu den kurzzeitigen Beschäftigungen […]

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IHK-Veranstaltung: ´Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – Mini-Jobs´

Beschäftigungen, für die maximal 400 Euro gezahlt werden, gelten als sog. Mini-Jobs. Sie unterliegen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen. Derzeit betragen die Pauschalabgaben 30 %. Die Veranstaltung, die am Mittwoch, dem 27.06.2007, 15:00 bis 17:00 Uhr in der IHK zu Schwerin, Schloßstraße 17, Empore, stattfindet, stellt die Regelungen zum Mini-Job, zur Abgrenzung zu den kurzzeitigen Beschäftigungen

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