Registrierkassenpflicht: Aufbewahrungsfehler vermeiden
IHK-Veranstaltung zu elektronischen Kassensystemen am 05.09.2017 Die Finanzverwaltung macht ernst: Spätestens zum 31.12.2016 mussten elektronische Registrierkassen aufgerüstet worden sein, um den aktuellen Anforderungen an die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften gerecht zu werden. Bereits kleinste Aufbewahrungsfehler können erhebliche Zuschätzungen nach sich ziehen. Wie Sie diese vermeiden können und was zukünftig zu beachten ist, erfahren Sie […]
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