Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde wegen Baustopps zurück
NABU sehr wohl antragsberechtigt / Erweitertes Klagerecht für Naturschutzverbände bestätigt Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat am Montag die Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin bezüglich des vom Verwaltungsgericht Schwerin verhängten Baustopps im Industriepark Schwerin, Göhrener Tannen, zurückgewiesen. Damit wurde auch in dieser Instanz die Rechtslage bestätigt, wonach es verboten ist, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten […]
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