Gesundheitsreform verfassungsgemäß – Bundesregierung sieht sich bestätigt
Bundesverfassungsgericht entschied über Verfassungsbeschwerden … Das Bundesverfassungsgericht hat über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen. Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Bundesregierung hat immer betont, dass die …
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