IHK-Ratgeber informiert über die wesentlichen Änderungen zum Versicherungsvertragsrecht
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) trat zum 01.01.2008 in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich damit auf umfassende Beratungs- und Informationspflichten einstellen. Demgegenüber erhalten Versicherungsnehmer umfassende Wiederrufs-, Rücktritts- und vereinfachte Kündigungsrechte. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Die VVG-Reform greift damit tief in die bisherige Vermittlungspraxis ein. Wer am Markt bestehen will, muss deshalb …
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