Unabhängige Bürger beim Plakatieren nicht benachteiligt
Das Wahlkampfteam wird die städtisch gestellten Plakatwände nutzen. In einer Mitteilung an die Fraktion „Unabhängige Bürger“ hat die Stadtverwaltung erklärt, die Allgemeinverfügung zur Wahlplakatierung vom 17.04.2009 unterscheide nicht zwischen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern. Sie solle vielmehr Aussagen bezüglich der Wahlwerbung aller zugelassenen Wahlvorschlagsträger treffen. „Damit ist die befürchtete Schlechterstellung unserer Wählergemeinschaft nunmehr aus der Welt. […]
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