Teilhabe schwerbehinderter Menschen sicherstellen!

Meldetermin zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ist der 31. März 2010

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen werden in diesen Tagen angeschrieben. (siehe Zusatzinformation) Sie sind  gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

„Wir benötigen daher – wie jedes Jahr – die Beschäftigtendaten für das abgelaufene Kalenderjahr 2009 bis zum 31. März 2010“, erklärt Helmut Westkamp, Leiter der Schweriner Arbeitsagentur.

Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Sie liegt zwischen 105 und 260 Euro pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz. Das Geld geht an das zuständige Integrationsamt und wird zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben verwendet.

„Zurzeit sind 1.350 Schwerbehinderte in Westmecklenburg arbeitslos. Behinderte sind meist hoch motiviert und haben eine Chance verdient, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.“, unterstreicht Westkamp.

„Auch wir, als Agentur für Arbeit Schwerin, erfüllen unsere Beschäftigungspflicht und gehen mit guten Erfahrungen und gutem Beispiel voran. 9 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schwerbehindert“, so Westkamp weiter.

Zusatzinformationen:

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber zudem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. die Service-Rufnummer des Arbeitgeberservices (AGS) vor Ort wenden: 01801 66 44 66*.

*Festnetzpreis 3,9 ct /min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct /min.

Anne Ebbecke


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Zuletzt aktualisiert am 22. November 2024 um 00:02 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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