UB-Fraktion begrüßt gerichtliche Beschwerde der Stadt zur Aufrechterhaltung des Wildtierverbotes

Horn: Tierschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen

Silvio Horn (Foto: UB)

Die Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Schwerin Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Schwerin eingelegt hat. Damit wendet sich die Stadt gegen eine gerichtliche Anordnung, wonach die Stadt entgegen einem Beschluss der Stadtvertretung einem Zirkus mit Wildtieren städtische Flächen zur Verfügung stellen soll. „Das VG Schwerin hat hier einen Schnellschuss hingelegt. Wir sehen gute Erfolgsaussichten, dass das mit großer Mehrheit von der Stadtvertretung beschlossene Wildtierverbot für Zirkusbetriebe Bestand haben wird. Der von der Stadt angegriffene Beschluss hat an mehreren Stellen in rechtlich nicht zulässiger Art und Weise die Handlungsfreiheit der Stadt beschnitten. Wir dürfen entscheiden, wer auf unseren Flächen auftritt und womit. Es ist falsch, hier von einem Berufsverbot zu sprechen. Zum einen gibt es genügend Kommunen in Deutschland, wo Zirkusse mit Wildtieren auftreten können. Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, dies auf privaten Plätzen zu tun. Es ist nach wie vor richtig, dem Tierschutz und vor allem der öffentlichen Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen zu geben“, erklärte Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.

Quelle: UB
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