UB-Fraktion begrüßt Pläne für neue Marina am Güstrower Tor

Strauß: Bootstourismus darf nicht vernachlässigt werden

Die Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass Investoren ein maritimes Service-Zentrum, einschließlich einer Wassertankstelle, auf dem Gelände des ehemaligen Straßenbauamtes an der Güstrower Straße errichten wollen.

Manfred Strauß
Manfred Strauß (Foto: UB)

„Wir freuen uns, dass es interessierte Investoren gibt, die weiter in Schwerin investieren und den Wasserstandort für Schweriner Wassersportler und Bootstouristen damit noch attraktiver gestalten möchte. Es liegt auf der Hand, dass aus finanzieller Sicht der Standort interessant für eine Wohnbebauung ist, aber das allein sollte nicht ausschlaggebend sein. Dieses Gelände ist durch die Wassernähe der einzige Standort in der Stadt, der sich auch mit Blick auf die städtebauliche Entwicklung für ein solches Projekt anbietet. Für Bootbesitzer gibt es bislang am gesamten Schweriner See keine Möglichkeit der Ver- und Entsorgung, was für einheimische Bootsbesitzer und Wassertouristen jedoch absolut notwendig ist. Aufgrund dessen sind wir schon aus Umweltgesichtspunkten in der Pflicht an dieser Situation etwas zu ändern“, so Ordnungsausschussvorsitzender Manfred Strauß (UB).

Mit Blick auf die Wassertankstellen argumentieren die UNAHBHÄNGIGEN weiter, dass es an allen wichtigen Standorten in den Regionen Müritz – dort allein sieben -, Berlin, Brandenburg, aber auch in Parchim-Slate und im Dömitzer Stadthafen die Möglichkeit zur Betankung gäbe. Nur Schwerin als Stadt der sieben Seen habe bislang noch immer keine Wassertankstelle. „Die Stadt solle nunmehr zeitnah mit dem Land in Verhandlungen treten um die Chance, an diesem Standort eine Marina zu bauen, nicht zu vergeben“, so Strauß abschließend.

Hintergrund: Die Fraktion Unabhängige Bürger hat im Januar 2016 einen Beschluss in der Stadtvertretung herbeigeführt, wonach die damalige Oberbürgermeisterin schnellstmöglich ein Grundstück für eine Wassertankstelle im Stadtgebiet ausweisen und in der Folge die Leistung ausschreiben oder auf andere Weise umsetzen möge.

Nach oben scrollen