UB-Fraktion bringt wichtige Initiativen durch die Stadtvertretung

Stadt prüft Mindestlöhne für eigene Auftragsvergaben

Die 55. und letzte Stadtvertretersitzung dieser Wahlperiode ist aus Sicht der Unabhängigen Bürger zwiespältig zu bewerten. „Einerseits sind noch einmal zahlreiche Anträge der UB-Fraktion mit großer Mehrheit der Stadtvertretung beschlossen worden. Andererseits bedauern wir, dass die von uns seit Jahren geforderte Beschlussvorlage zur Steuerung der städtischen Betriebe in dieser unreifen Fassung eine Mehrheit gefunden hat, sehen hier aber auch die Chance, in der neuen Stadtvertretung nachzuarbeiten“, sagte Fraktionsvorsitzender Silvio Horn. „Viel ärgerlicher ist für uns, dass ein unserer Fraktion – und vor allem vielen Schwerinern – wichtiges Anliegen, nämlich das Konzept für mehr Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt von Oberbürgermeisterin Gramkow nicht mehr vorgelegt wurde. Hier wurde nach der Beauftragung im Oktober 2008 wertvolle Zeit verplempert und ein lediglich unbrauchbares 12-Punkte-Papier vorgelegt.“ Kritisch sehen die Unabhängigen Bürger auch die beschlossene Neuordnung der Stadtverwaltung, insbesondere deswegen, weil dem bekannt führungsschwachen Beigeordneten Junghans (CDU) mit 374 Mitarbeitern die mit Abstand größte Personalverantwortung übertragen wurde.

Als Erfolg wertet die UB-Fraktion die eigenen Anträge zur Einrichtung von Hol- und Bringezonen vor Kindereinrichtungen, zur beauftragten Planung für ein Fußballzentrum in Lankow bzw. eine Heimstätte für den FC Eintracht sowie zur möglichen Einführung von Mindestlöhnen bei städtischen Auftragsvergaben. Vizefraktionschef Rolf Steinmüller sagte hierzu: „Dass sich Arbeit lohnen muss, sollte zwar eine Selbstverständlichkeit sein, ist in Wirklichkeit bei vielen Angestellten im sogenannten Niedriglohnsektor aber nicht der Fall. Wer Stundenlöhne von 4 Euro bekommt, hat mitunter weniger in der Tasche als ein Empfänger von Sozialleistungen. Mit unserem Antrag können wir nun auf städtischer Ebene nach Möglichkeiten suchen, wie bei Auftragsvergaben die Zahlung von Mindestlöhnen zu berücksichtigen ist.“

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