Verbotene Tätowierung zieht Anzeige nach sich

Ein 24-jähriger Schweriner wird sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgrund einer Tätowierung verantworten müssen.

Ein Passant hatte den 24-jährigen Montagnachmittag mit nacktem Oberkörper auf einer Schweriner Baustelle gesehen und bemerkt, dass dieser „SS-Runen“ auf die Brust tätowiert hatte. Bei Eintreffen der Beamten hatte der Mann bereits ein T-Shirt übergezogen. Ihm drohen nun trotzdem strafrechtliche Konsequenzen, da er seine Tätowierung in der Öffentlichkeit gezeigt hatte.

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