Verbotsantrag gegen die HNG im Innenausschuss übergangen

Schwerin: Zur Beratung des Verbotsantrags gegen die rechtsextreme „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) erklärt der Extremismusexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern Christian AHRENDT:
Die große Koalition hat den Verbotsantrag der FDP-Bundestagsfraktion gegen die rechtsextreme „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG)  in der heutigen Sitzung des Innenausschusses auf die lange Bank geschoben, so dass in dieser Legislaturperiode mit einer Entscheidung nicht zu rechnen ist.

Dabei genügt ein Blick in die Verfassungsschutzberichte einiger Länder, um zu erfahren, dass es sich bei der HNG um einen verfassungsfeindlichen Verein handelt. Beispielsweise steht im aktuellen Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen ein Auszug aus der Schrift der HNG: „Um die Verantwortlichen später einmal zur Rechenschaft ziehen zu können, brauchen wir möglichst viele Informationen zu den hier benannten Vorfällen. Dazu gehören auch die Namen von Staatsanwälten, Einsatzleitern der Polizei oder Richtern, die mit dem jeweiligen Vorgängen zu tun haben.“ Es handelt sich hierbei um eine unverhohlene Drohung an Angehörige der Polizei und Justiz, sie bei einer „Machtübernahme“ entsprechend zu „bestrafen“.

Die HNG ist zudem der größte neonazistische Verein in Deutschland und fungiert als Kitt in der rechtsextremen Szene, indem sie rechtsextreme Inhaftierte auf ideologische und materielle Weise betreut.

Das Dilemma ist wie bei der inzwischen verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend. Während die Länder die Gefährlichkeit der HNG erkannt haben, ist es auf Bundesebene noch nicht angekommen. Schließlich wurde der rechtsextreme Verein Collegium Humanum auch erst nach 40 Jahren verboten. Die HNG treibt bereits seit 30 Jahren ihr Unwesen – für die große Koalition offenbar nicht lange genug.

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