Verkehrsberuhigung für Kaninchen- und Ziegelwerder

Umweltminister für Änderung der Befahrensregelung

 

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (Foto: SPD)Um zu einer tragfähigen Lösung im Umgang mit der Befahrensregelung auf dem Schweriner See zu gelangen, hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus schriftlich an den Bundesverkehrsminister gewandt. „Nach langen und intensiven Gespräche habe ich beim Bund beantragt, die Befahrensregelung zu ändern. Wir haben sämtliche Nutzungs- und Schutzinteressen miteinander ausgewogen. Mit dem jetzigen Vorschlag kommen wir den Interessen der Segler entgegen und unterstützen zudem die Stadt Schwerin in der wassertouristischen Entwicklung“ erklärt der Minister erfreut.

Die Stadt Schwerin hatte mit Unterstützung durch das Umweltministerium bei der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in Lauenburg einen Antrag auf Befreiung von der Naturschutzgebietsbefahrensregelung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Seit Oktober 2015 besteht die Befahrensverordnung des Bundesverkehrsministeriums für zehn Naturschutzgebiete, wozu auch die im Schweriner See gelegenen Inseln Kaninchenwerder und Ziegelwerder gehören.

Damit können die bislang als Liegezonen von den Wassersportlern genutzten Bereiche innerhalb der beiden Naturschutzgebiete nicht mehr befahren werden.

Um den Interessen der Wassersportler auch weiterhin angemessen Rechnung zu tragen, hat Minister Dr. Backhaus nun auf der Grundlage eines Vorschlages einer Arbeitsgruppe der unterschiedlichen Interessenparteien einen Antrag zur Änderung der Befahrensverordnung beim Bundesverkehrsministerium gestellt. „Mit Bedauern habe ich jedoch festgestellt, dass der BUND an dem Änderungsvorschlag der Befahrensregelung im Schweriner See nicht mitwirken wollte und somit hier seine ansonsten konstruktive Haltung aufgegeben hat “, erläuterte der Minister.

In dem Schreiben an den Bundesverkehrsminister plädiert der Minister dafür, dass es im Bereich der Insel Kaninchenwerder zukünftig drei Liegezonen geben soll, die in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober mit Booten befahren werden können. Dies betrifft die große Badebucht auf der westlichen Seite der Insel, sowie eine weitere kleine Bucht nördlich hiervon. Auf der Ostseite soll es im nördlichen Teil ebenfalls eine Liegezone geben, so dass je nach Windrichtung entsprechende Nutzungsmöglichkeiten für Wassersportler und Angler zur Verfügung stehen.

Für das Naturschutzgebiet Ziegelwerder bezieht sich der Antrag auf eine Liegezone im Westen der Insel, die zur ganzjährigen Nutzung vorgesehen ist. Der Minister betonte zudem, dass es aus naturschutzfachlichen Gründen notwendig ist, bestimmte Uferzonen beider Inseln dauerhaft zu beruhigen, um den Schutzzweck beider Gebiete nicht zu gefährden und für einen ausreichenden Anteil ungestörter Bereiche insbesondere für Wasservogelarten während der Brut- und Mauserzeit zu sorgen.

„Ich hoffe, dass der Antrag im Bundesverkehrsministerium nun zeitnah bearbeitet wird“, so Minister Dr. Backhaus weiter „und freue mich, dass die Naturschutzverbände, Angler und Wassersportler Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer Freiwilligen Vereinbarung für den gesamten Bereich des EU-Vogelschutzgebiets „Schweriner See“ zugesagt haben. „Damit haben die von mir angeregten gemeinsamen Gespräche aller Beteiligten am Ende doch noch zu einer tragfähigen Lösung geführt. Diese bildet die Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis von Nutzungs- und Schutzinteressen rund um den Schweriner See“, so der Minister.

 

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

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