Verkehrseinschränkungen ab dem 5. Mai

Bauarbeiten in Hamburger Allee, Schlossgartenallee, Johannes-Stelling- und Alexandrinenstraße


Von Montag, dem 05.05.2014, bis zum 16.05.2014 wird in der Hamburger Allee die Zufahrt in die Rostocker Straße gesperrt. Grund sind Rohrleitungs- und Straßenarbeiten für die Anbindung an die Regenwasserbehandlungsanlage. Eine Umfahrung ist ausgewiesen. Ebenfalls am 5. Mai ist am Friedensberg in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine halbseitige Straßensperrung erforderlich. Die Zu- und Abfahrt wird mit einer verkehrsabhängigen mobilen Lichtsignalanlage geregelt. Grund der Sperrung ist die Reparatur der Straßendecke. In der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr wird in der Schlossgartenallee im Bereich zwischen Tannhöfer Allee und Kalkwerderring die Straßendecke repariert. Der Verkehrsregelung erfolgt mittels mobiler Lichtsignalanlage. Von Montag bis Dienstag wird in der Johannes-Stelling-Str. in Höhe Zufahrt Finanzamt der Verkehr verschwenkt. Drei Meter Durchfahrtsbreite werden gewährleistet. Auch hier finden Reparaturen an der Straßendecke statt.

Auchbeginnen die Arbeiten zur Errichtung des neuen Mischwasserkanals in der Alexandrinenstraße. Im ersten Abschnitt werden bis ca. Juli die Rohre im Abschnitt von der Knaudtstraße bis zur Reutzstraße verlegt. Dadurch kommt es in diesem Abschnitt zur Vollsperrung und zur Einrichtung von Halteverboten. Die Alexandrinenstraße ist dann nur über die Wismarsche Straße zu erreichen. Die LSA-Regelung am Bürgermeister-Bade-Platz wird an die Veränderungen angepasst.

Südufer des Pfaffenteichs für Durchgangsverkehr gesperrt

Bereits seit dem 30. April ist das Südufer des Pfaffenteichs nach nunmehr zweijähriger, baustellenbedingter Unterbrechung wieder für den Durchgangsverkehr gesperrt. Diese saisonale Sperrung, die auf einen Stadtvertreterbeschluss aus dem Jahr 2004 zurückgeht, soll für Einheimische und Touristen während der Freiluftsaison eine hohe Aufenthaltsqualität am Südufer gewährleisten und dort die Durchführung attraktiver Veranstaltungen ermöglichen. Die Sperrung gilt bis 30. September.

Im gleichen Zeitraum erfolgen Einschränkungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone der Innenstadt, so in der Mecklenburg-, Helenen-, Schmiede- und Puschkinstraße. Danach dürfen Radfahrer bis zum 30. September die Fußgängerzone zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr nicht durchfahren. Auch der Marienplatz, die Schlossstraße und die Mecklenburgstraße zwischen Schloss- und Geschwister-Scholl-Straße dürfen von Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit durchquert werden. Verstöße werden mit 15 Euro geahndet.


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Zuletzt aktualisiert am 26. November 2024 um 00:53 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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