Verkehrseinschränkungen in der kommenden Woche

Bauarbeiten in der Robert-Koch- und der Robert-Beltz-Straße, sowie am Schelfmarkt

Schelfmarkt /Ecke Gaußstraße
Am 23.11.15 ist der Schelfmarkt/Ecke Gaußstraße von 7.30 Uhr bis 13 Uhr halbseitig auf Grund Reparatur- und Pflasterarbeiten gesperrt. 3 Meter Durchfahrtsbreite wird gewährleistet.

Robert-Koch-Straße
Vom 23.11.15 bis 27.11.15 ist die Robert-Koch-Straße zwischen Händelstraße und Virchowstraße halbseitig gesperrt, da ein Mischwasserhausanschluss angeschlossen wird. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite wird gewährleistet.

Robert-Beltz-Straße/Obotritenring
Am 26.11.15 kommt es im Kreuzungsbereich Robert-Beltz-Straße/Obotritenring von 9 bis 12 Uhr zu Verkehrseinschränkungen, da neue Induktionsschleifen gelegt werden.

Lübecker Straße
In der Lübecker Straße wird vom 30.11. bis 04.12.2015 von Haus-Nr. 106 (Sparda-Bank) bis zu Haus-Nr. 114 der Gehweg repariert. Für den Fußgänger ist ein Fußnotweg auf der Fahrbahn eingerichtet.

 

Vorschau

Vollsperrung der Reiferbahn
Im Zeitraum vom 30.11. bis 03.12. ist es erforderlich, die Reiferbahn im Einmündungsbereich der Wittenburger Straße an zwei von den vier genannten Tagen für den Einbau des Fahrbahnbelages voll zu sperren. Auf Grund der unklaren Wetterlage können zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten Tage noch nicht benannt werden.

Die Verkehrsführung wird wie bei allen vorangegangenen Vollsperrungen der Reiferbahn erfolgen. Die Wittenburger Straße wird im Bereich von der Lübecker Straße bis zur Brücke zur Sackgasse. Die gegenwärtig bestehende Einbahnstraßenregelung der Wittenburger Straße im Bereich östlich der Brücke kann dabei nicht aufrechterhalten werden. Befahrbar wird die Wittenburger Straße östlich der Brücke bis zur Baustelle für den Pkw-Verkehr sein und als Sackgasse ausgeschildert. Der Lieferverkehr kann diese Verkehrsführung allerdings nicht nutzen. Dieser wird von der Lübecker Straße über den Marienplatz geführt. Dazu wird die Verkehrsbehörde auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Überfahren des Marienplatzes erteilen. Die betroffenen Gewerbebetriebe werden durch die Verwaltung gesondert informiert.

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