Die Landeshauptstadt Schwerin wird aus Lärmschutzgründen zum 11. August für den Bereich der Werderstraße zwischen Knaudtstraße und Werderhof die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren und gleichzeitig diesen Straßenabschnitt für Fahrzeuge über 7,5 t mit Ausnahme von Bussen, Anlieger- und Lieferverkehr sperren.
Diese Maßnahme ist mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung abgestimmt.
Vorrangig soll die Sanierung der Werderstraße maßgeblich die Attraktivität des Wohnumfeldes steigern. Mit der Ausgrenzung des Lkw-Durchgangsverkehrs und der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der geschlossenen Wohnbebauung in der Werderstraße wird diesem Ansinnen wirksam Rechnung getragen.
Darüber hinaus erfüllt die Werderstraße als weiterführender Bestandteil der etwa 1.100 m langen Schlosspromenade eine große städtebauliche und historische Funktion.
Es wird erwartet, dass auch für Gewebetreibende nunmehr der Standort Werderstraße durch die baulichen und verkehrlichen Maßnahmen erheblich an Bedeutung gewinnt, so dass weitere Ansiedlungen und intensive Maßnahmen erwartet werden.