Vermehrt Ratten im Stadtgebiet gesichtet

Entenfütterung und Speisereste in der Kanalisation sorgen für Vermehrung

Das städtische Gesundheitsamt bitte die Bürgerinnen und Bürger alles zu unterlassen, was der Vermehrung von Ratten im Schweriner Stadtgebiet Vorschub leistet. „Ratten sind Allesfresser. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie kein reichliches Nahrungsangebot finden“, so Gerit Hübner, Leiterin der Abteilung Hygiene im Ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Vor allem muss das Entenfüttern an den Gewässern in der Innenstadt unbedingt unterlassen werden. „Wenn Ratten sich durch ein umfangreiches Angebot an Speisen wohl fühlen, werden sie durch rasante Vermehrung schnell zur Plage“, sagt die Medizinaloberrätin. So beträgt die Tragzeit einer Hausratte nur etwa drei Wochen und die fünf bis acht Jungen eines Wurfs sind schon nach drei Monaten wieder geschlechtsreif, wenn sie optimale Lebensbedingungen vorfinden.

Zu den Vorsorgenmaßnahmen gegen Ratten gehört auch, anfallende Speisereste nicht in die Toilette und damit in die Kanalisation zu entsorgen und Lebensmittelreste auch nicht auf den Komposthaufen zu werfen. Außerdem sollten gelbe Säcke erst am Tage der Abholung vor die Tür gelegt  werden, damit die Nager nicht über den Restmüll auf der Straße herfallen können. Auch sollten Müll- und Sperrmüllansammlungen in Kellern und auf Höfen vermieden werden, weil sie als Unterschlupf für die Ratten dienen können.

Das Schweriner Gesundheitsamt hat in den letzten Wochen vermehrt Hinweise von besorgten Bürgern erhalten, die selbst  am Tage im Stadtgebiet Ratten beobachtet haben. Vor allem betrifft dies die Uferböschungen des Burgsees und der Terrasse am Bertha-Klingberg-Platz, wo Besucher regelmäßig Wasservögel füttern. Auch das Eindringen von Ratten in Mietkeller  einer Wohnsiedlung in Schwerin wurde dem Gesundheitsamt gemeldet.

Die Hygiene-Ärztin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung M-V  die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken, Gebäuden, Wohn- und Gewerberäumen dazu verpflichtet sind, Gesundheitsschädlinge wie Haus- und Wanderratten, die bei engem Kontakt Krankheitserreger übertragen können, zu bekämpfen.  Sie müssen dazu Fachfirmen beauftragen und dürfen nicht selbst tätig werden, indem sie im Handel zwar erhältliche, aber verbotene, Gifte auslegen.  Das Gesundheitsamt kann die  Bekämpfungsmaßnahmen durch geeignete Fachkräfte anordnen, wenn der Eigentümer nicht die notwendigen Maßnahmen einleitet.

Für die öffentlichen Plätze, Parks und Uferbegrenzungen ist die Stadtverwaltung Schwerin als Betreiberin verantwortlich. Die von der Stadt mit der Stadtreinigung beauftragte Firma SDS leert regelmäßig Papierkörbe und entfernt Müll und Speisereste von Gehwegen und aus Parkanlagen.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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