Verstöße wegen Fahrens unter Alkohol und Drogen

11 Fahrer unter Alkohol und Drogen festgestellt – 288 andere Verstöße geahndet

Im Rahmen des themenorientierten Verkehrskonzeptes der Polizeidirektion Schwerin zur Thematik: „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ haben die Beamten bei den angekündigten Auftaktkontrollen am Mittwoch innerhalb von wenigen Stunden 11 Verstöße wegen Fahrens unter Alkohol bzw. Drogeneinflusses ahnden müssen. Direktionsweit wurden 1449 Fahrzeugführer kontrolliert. Bei 195 von ihnen bestand der Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei sieben Fahrzeugführern konnte eine Alkoholisierung nachgewiesen werden. Bei 40 Fahrern wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der bei 4 Personen positiv war, was eine anschließende Blutuntersuchung nach sich zog. Bei den Kontrollen wurden auch 7 andere Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Die Beamten ahndeten bei ihren Kontrollen auch weitere 288 Ordnungswidrigkeiten, wie Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit oder Gurtpflicht. Der höchste Geschwindigkeitsverstoß wurde bei einem PKW Fahrer festgestellt, der bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit 135 km/h gemessen wurde. Ihm drohen nun Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug.
Die themenorientierten Verkehrskontrollen ‚Alkohol und Drogen’ dauern den gesamten Monat Dezember an.

Niels Borgmann

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