Vom Vorreiter zum Ladenhüter

Als einfach ´nur peinlich´ schätzt die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin die wiederum verschobene Entscheidung zum Gesetzentwurf für Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern ein.

´Dabei waren wir schon einmal Vorreiter beim Thema Ladenöffnung in Mecklenburg-Vorpommern´, kritisiert Angela Preuß, bei der Schweriner IHK für den Bereich Handel zuständig und erinnert damit an eine vor einigen Jahren mögliche weitreichende Bäderregelung. Dass es nun offensichtlich nicht einmal möglich sei, einen durch die Koalition gemeinsam eingereichten Entwurf durchzusetzen, verstünde niemand mehr. ´Der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern benötigt feststehende Rahmenbedingungen, um agieren zu können´, mahnt Preuß an.

Dabei geht es aus Sicht der IHKs im Land nicht darum, die Ladenöffnung flächendeckend rigoros zu erweitern. Erfahrungen aus anderen Bundesländern belegen bereits, dass selbst in großen Städten mit einer deutlich höheren Kaufkraft als hierzulande nur an einzelnen Wochentagen versucht wird, den Ladenschluss um ein bis zwei Stunden nach hinten zu verlegen. ´Einzelhändlern sollte man schon vertrauen, dass sie rechnen können und wissen, dass Kaufkraft sich nicht beliebig vermehren lässt´, so Preuß. Vielmehr gebe es mit der geplanten Neuregelung gerade für kleine Unternehmen die Chance, Nischen zu erschließen und zudem Bürokratie bei der Beantragung von Aktionen, wie dem Mitternachtsshopping, abzubauen.

Die IHK dringt auf eine kurzfristige Entscheidung und unterstützt die Forderung der Landtagsfraktion von CDU und FDP nach kompletter Freigabe des Ladenschlusses an den Werktagen. Eine zeitliche Befristung der gesetzlichen Regelung wäre denkbar, aber nicht unbedingt wünschenswert. Aus Sicht der IHK würde in der Praxis eher der Paragraph 1 von Mecklenburg-Vorpommern greifen, nach dem bekanntermaßen ´allens bin ollen bliewt´.

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