Von A wie Apfel bis Z wie Zwiebel

Bildungsministerium führt Mindestwortschatz für Grundschulen ein

Kulturminister Mathias Brodkorb (Foto: SPD)Grundschülerinnen und Grundschüler in Mecklenburg-Vorpommern lernen vom Schuljahr 2016/2017 an nach einem neuen Mindestwortschatz. Ziel ist es, die Rechtschreibleistungen der Mädchen und Jungen zu steigern. Der Mindestwortschatz umfasst etwa 800 Wörter und dient den Lehrerinnen und Lehrern als verbindliche Grundlage für den Deutschunterricht in der Grundschule.

„Vielen Eltern und Lehrkräften ist ein Mindestwortschatz aus der DDR bekannt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Länder wie Bayern einen Mindestwortschatz kennen, er bei uns aber nach der Wende abgeschafft wurde, nur weil er aus der DDR kam“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Schülerinnen und Schüler brauchen ein solides Fundament an Kenntnissen über Rechtschreibregeln und die Fähigkeit, Rechtschreibstrategien sicher anzuwenden. Hierauf bauen die weiterführenden Schulen auf“, sagte Brodkorb.

Der Mindestwortschatz besteht aus Haupt- und häufig gebrauchten Wörtern, die bestimmten Rechtschreibphänomenen zugeordnet sind, hieraus abgeleiteten Rechtschreibstrategien und praktischen Übungen. Er gliedert sich in einen Teil für die Jahrgangsstufen 1 bis 2 und in einen weiteren Teil für die Jahrgangsstufen 3 bis 4. Zum Umgang mit dem Mindestwortschatz gibt das Bildungsministerium eine Handreichung heraus. Erarbeitet wurde sie durch eine externe Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).

 

Quelle: BMMV

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