Vor 75 Jahren: Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“

 Das Schicksal des früheren mecklenburgischen Ministerpräsidenten J.Stelling …

Heute, vor 75 Jahren, am 23.März 1933 wurde das so genannte „Ermächtigungsgesetz“, das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, von den Nazis und leider auch „bürgerlichen Demokraten“ beschlossen, das Hitler die Liquidierung der Demokratie „auf formal demokratische und zugleich subtil diktatorische Weise“ ermöglichte.

Rückblende: Nach dem Machtantritt Adolf Hitlers am 30.Januar 1933 halfen außerparlamentarische  Aktionen zur Verhinderung der nationalsozialistischen Diktatur nicht mehr. Der SPD-Bezirksvorsitzende für Mecklenburg/Lübeck Willi Jesse lehnte es zudem strikt ab, mit dem mecklenburgischen KPD-Fraktionsvorsitzenden Johannes Warnke über gemeinsame Aktionen gegen die Nazis zu beraten.

 Die Propaganda und Demagogie der Kommunisten gegen die Sozialdemokraten hatten mögliche gemeinsame Aktionen zur Abwehr der NS-Diktatur die Grundlage entzogen. Am 31.Januar 1933 verbot dann die NSDAP-Regierung „alle kommunistischen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge“.

Weitere Repressalien gegen Sozialdemokraten und Liberale folgten; so wurden im Vorfeld der Reichstagswahlen 1933 zahlreiche kommunistische, sozialdemokratische und liberale Publikationen verboten. Wahlversammlungen der SPD wurden brutal aufgelöst oder nicht genehmigt.

Das Vermögen der  SPD, Gewerkschaften und der KPD beschlagnahmten die Nationalsozialisten und führten es der eigenen Parteikasse zu. Trotz der Benachteiligungen und Drangsalierungen seitens der Nazis konnte die SPD noch einmal 114000 eigene Wähler bei den Reichstagswahlen 1933  mobilisieren.

Johannes StellingNachdem die Annahme des „Ermächtigungsgesetzes“ am 23.März 1933 beschlossen wurde, der sich nur die verbliebenen Sozialdemokraten, darunter Johannes Stelling von 1921 bis 1924 Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg-Schwerin, entgegenstellten, wurde der NSDAP-Gauleiter Friedrich Hildebrandt am 24.März 1933 als Reichskommissar für beide Teile Mecklenburgs (Mecklenburg-Schwerin bzw. Mecklenburg-Strelitz) eingesetzt.

Reichspräsident von Hindenburg ernannte ihn am 26.Mai 1933 zum Reichsstatthalter für Mecklenburg sowie für die Freie Hansestadt Lübeck. Die Auflösung der beiden mecklenburgischen Landtage erfolgte – gemäß des Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder – am 31.März 1933.

In den neuen Länderparlamenten sollte, wie es das Gesetz vorsah, das Stimmenverhältnis der Reichstagswahl vom 5.März 1933 den Ausschlag für die Mandatsverteilung geben. Die Abgeordneten wurden demnach nicht neu gewählt, sondern berufen.

Außerdem wurde die Gesamtzahl der Parlamentarier noch zusätzlich eingeschränkt. Bei der Neubildung des Landtages blieben die Kommunisten ausgeschlossen. Im „achten mecklenburgisch-schwerinschen Landtag“ ergaben sich aus den Stimmanteilen der Reichstagswahl jetzt 24 Sitze für die NSDAP, 8 Sitze für die (mit der NSDAP eng kooperierenden) Deutschnationalen und nur 12 Sitze für die SPD.

Die SPD-Mandate in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz fielen im Juni 1933 der von den Nazis beschlossenen „Streichung“ zum Opfer und waren damit „erloschen“. Mit unglaublicher Brutalität gingen die Nazis in Mecklenburg, aber auch in anderen Teilen des „Reiches“ gegen Andersdenkende vor.

In der „Köpenicker Blutwoche“ im Juni 1933 wurden 5000 Menschen, unter ihnen Sozialdemokraten, Liberale, Konservative und Kommunisten, von den NS-Terrorgruppen verschleppt und ermordet.

Unter den Opern war ebenfalls der frühere mecklenburgische  Ministerpräsident und Reichstagsabgeordnete Johannes Stelling. Nach intensiven Verhören  und Folter wurde der standhafte Johannes Stelling noch im gleichen Monat von den SA- Schergen bestialisch getötet, seine Leiche mit Steinen beschwert und in einen Fluß  geworfen. Stellings Leiche, die zahlreiche Schußverletzungen aufwies, wurde am 1. Juli 1933 in aus der Dahme geborgen und konnte nur mittels des Traurings und eines Monogramms im Taschentuch identifiziert werden.
 
Seine sterblichen Überreste wurden am 24. August 1933 auf dem Zentralfriedhof Berlin- Friedrichsfelde beigesetzt.

Der Ministerpräsident des damaligen Freistaates Mecklenburg-Schwerin, Johannes Stelling,  stand und steht gegen jegliche Zusammenarbeit und Kooperation mit linken und rechten Extremisten.

Undenkbar, dass unter seiner Ägide jemals eine Zusammenarbeit mit Kommunisten oder  anderen Feinden einer aufrichtigen Demokratie beschlossen worden wäre.

Johannes Stelling, einer der großen Mecklenburger Politiker des 20.Jahrhunderts ! 

Marko Michels

Foto aus Michels „Einheitszwang oder Einheitsdrang … ?!

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