Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk!

Verschiedene Vorschriften und Verhaltensregeln zu beachten


Trotz Feuerwerks-Vorfreude: Vorsicht beim Kauf von PyrotechnikSilvester – für zahlreiche Feiernde nicht nur einfach das Jahresendfest, an dem das neue Jahr begrüßt wird. Nein, viele sehen Silvester als Event an, bei welchem ganz legal beinahe uneingeschränkt Raketen und Böllersalven gezündet werden dürfen. Doch dies birgt jede Menge Gefahren, sowohl für die Anwender als auch für deren Mitmenschen. So werden von den Herstellern immer neue Produkte mit teils mehr Explosivmasse angeboten – Hauptsache die Pyrotechnik ist noch bunter und lauter. Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern befindet sich leider auch in diesem Jahr eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln im Umlauf. Gefährlich wird, wenn sogenannte Polenböller ins Spiel kommen. Diese Pyrotechnikartikel, die ein unkalkulierbares Risiko darstellen, können zu erheblichen Verletzungen führen.

 

Daher sind verschiedene Vorschriften und Verhaltensregeln zu berücksichtigen:

  • Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkauft oder verwendet, macht sich strafbar.
  • Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung P II) – dazu gehören Raketen aller Art, Kanonenschläge etc – dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu am letzten und am ersten Tag des Jahres angezündet werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.
  • In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen darf aus Lärmschutzgründen ganzjährig nicht geknallt werden.
  • Das Abfeuern von Pyrotechnik ist in Schwerin laut Anordnung von 1998 im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Holzlager und Tankstellen sowie im Umkreis von 50 Metern um brandgefährdete Objekte grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
  • Raketen und Böller nicht von Balkonen aus zünden.
  • Das Zünden von Pyrotechnik in Briefkästen, Müllcontainern, Telefonzellen oder Hausflure ist eine Straftat.
  • Gebrauchsanweisung der gekauften Artikel immer sorgfältig lesen.
  • Unter Alkoholeinfluss sollten Feuerwerkskörper nicht eigenständig gezündet werden.
  • Böller nie in Richtung von Personen werfen. Diese können ungewollt Verletzungen verursachen.
  • Laut Schweriner Straßenreinigungssatzung sind Verursacher übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerksreste verpflichtet, diese unaufgefordert wieder zu beseitigen.

 

red

Nach oben scrollen