Vortrag über Opferschutz von Kuder am 7. Juni in Schwerin

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Erkenntnismöglichkeiten des Strafverfahrens und Wahrheitsfindung lassen sich durch einen wirksamen Opferschutz erweitern!“

Sie hält einen Vortrag vor der Juristischen Studiengesellschaft Schwerin am 7. Juni 2010 im Schleswig-Holstein-Haus

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) erklärt: „Immer mehr wird das Strafverfahren als interdisziplinäre Angelegenheit angesehen, bei der Juristen, Mediziner, Psychologen und Sozialarbeiter zusammenwirken. Dies hat rechtliche Konsequenzen, denen sich die Verfahrensbeteiligten – allen voran Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter – stellen müssen.“

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen 20 Jahren einiges für die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren getan. Ziel ist es, die Opfer vor weiteren Belastungen zu schützen, wenn es zu einem Prozess kommt (u.a.):

– 1986 wurden Opfer im Strafverfahren erstmals ausdrücklich mit eigenen Rechten ausgestattet.

– 1998 Zeugenschutzgesetz mit Einführung der Videovernehmung,

– 1999 Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafverfahrensrecht,

– 2004 / 2009 Opferrechtsreformgesetze (u.a.):

o Möglichkeit eröffnet, aus Gründen des Zeugenschutzes Anklage direkt beim Landgericht zu erheben mit dem Ziel der Vermeidung unnötig häufiger Vernehmungen,

o Möglichkeit der Erweiterung der Videovernehmung,

o Anspruch auf einen kostenlosen Opferanwalt für Opfer schwerer Straftaten,

o Erweiterung der Berechtigung zur Nebenklage, zunächst nach dem Gewaltschutzgesetz, später für u.a. Menschenhandel und Stalking.

„Die Opfer brauchen im Strafverfahren aber nicht nur Schutz“, fordert Justizministerin Kuder, „sondern auch Beistandsrechte, um im Prozess nicht nur Objekt – „Beweismittel“ – zu sein, sondern auch, um selbstbewusst auftreten zu können.“

Deshalb darf ein Verletzter zu jeder Vernehmung eine Vertrauensperson mitnehmen.

Dem Opferschutz dienen aber auch die prozessualen Regelungen zur Adhäsion. Demzufolge kann das Opfer einer Straftat bereits im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In vielen Fällen kann dem Geschädigten damit ein gesonderter Zivilprozess erspart bleiben. „Leider führt das Adhäsionsverfahren bei uns nach wie vor ein Schattendasein“, stellt Justizministerin Kuder heraus. Dabei liegen die Vorteile dieses Verfahrens auf der Hand:

– zügige Schadenswiedergutmachung bereits im Strafverfahren,
– Ermittlung des Sachverhalts durch das Strafgericht,
– vereinfachte Antragstellung und
– geringere Kosten unter Verzicht auf die sonst üblichen Vorschüsse für Gerichtskosten sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

„Mir ist sehr wichtig“, betont Ministerin Kuder, „dass dieses Verfahren von der Ausnahme zum Regelfall wird!“ Das Justizministerium hält deshalb seit 2009 die Informationsbroschüre „Das Zivilverfahren im Strafprozess“ bereit. „Hier können sich die Betroffenen nach den rechtlichen Voraussetzungen für ein Adhäsionsverfahren erkundigen“, erklärt die Ministerin. Zusätzlich ist ein Vordruck zum unbürokratischen Antrag auf eine Entschädigung im Strafverfahren enthalten. Justizministerin Kuder: „Nutzen Sie diese Möglichkeit, um schnell und einfach Ihre Rechte im Strafprozess durchzusetzen!“

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