Wählen mit 16 – auch in Schwerin!

Wahlrecht gilt nur auf kommunaler Ebene. Neue Gesetzentwürfe der Opposition fanden keine Zustimmung im Landtag

Henning Foerster (Foto: Die Linke)Am 25. Mai dieses Jahres können auch die Schweriner Jugendlichen ab 16 Jahren bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben und damit darüber mitbestimmen, wie die neue Stadtvertretung aussieht. „Dieses Wahlrecht, eingeführt von der früheren Koalition aus SPD und PDS, ist ein wichtiger Baustein, um Jugendliche früh an Politik und damit auch demokratische Entscheidungsprozesse heranzuführen“, so Henning Foerster, Fraktionsvize der LINKEN in der Stadtvertretung. „Leider ist es bislang nicht gelungen, diese Möglichkeit auch auf die Landes-und Bundesebene auszudehnen. So scheiterten kürzlich im Rechtsausschuss des Landtages entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen, vor allem am Widerstand der CDU. DIE LINKE in der Schweriner Stadtvertretung ermuntert dennoch alle Jugendlichen ab 16 Jahren von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich auf diese Art und Weise in Entscheidungsprozesse in ihrem direkten Lebensumfeld einzubringen.

Quelle: Stadtfraktion Die Linke

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