Waffenamnestie wurde in Schwerin neunmal in Anspruch genommen

Pistolen, Druckluftrevolver und Butterflymesser abgegeben

Jede Waffe weniger bedeutet mehr Sicherheit für alle – das war der Grundgedanke der  fünfmonatigen Amnestie für Besitzer illegaler Waffen, die die Innenminister nach dem Amoklauf von Winnenden erlassen hatten. Am 29. Dezember 2009 ist die Amnestie ausgelaufen. „In der Landeshauptstadt wurde insgesamt neun illegale Waffen aufgrund der Amnestie abgegeben. Darunter waren drei Pistolen, eine Selbstladeflinte, zwei Butterflymesser und drei LEP-Revolver“, hieß es aus dem zuständigen Ordnungsamt. Die Waffenbesitzer kamen buchstäblich bis auf den letzten Drücker. Sogar an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr wurden noch einige Waffen gebracht. Sie werden jetzt dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zur  Vernichtung bzw. kriminaltechnischen Überprüfung übergeben. Einige Stücke werden gegebenenfalls in die Waffenmustersammlung übernommen.

Von einem „Erfolg“ wollte die Ordnungsbehörde  in diesem Zusammenhang nicht sprechen.
„Die Amnestie war vor allem an Bürger gerichtet, die zufällig – beispielsweise durch eine Erbschaft  – in den Besitz von Waffen gelangt sind. Dass auch jene, die sich vorsätzlich illegale Waffen verschafft haben, bei der Polizei oder im Ordnungsamt auftauchen, war eigentlich nicht zu erwarten.“

In Schwerin sind 462 legale Waffenbesitzer registriert. In den Besitz eines Waffenscheines kommt nur, wer einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellt.

Der Waffenschein wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, Sachkunde in der Handhabung und Aufbewahrung von Schusswaffen  nachweisen kann sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt. Außerdem muss der Behörde ein Grund für den Waffenbesitz  nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Üblicherweise ist dies in der Regel nur bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammlern der Fall.

Michaela Christen

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