Mitteilung der WahlbehördeNach den Erfahrungen aus zurückliegenden Wahlenjahren gab es wiederholt Anfragen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Schwerin, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatten. Daher informiert die Wahlbehörde darüber, dass die Ausübung des Wahlrechts nicht zwingend an die Vorlage der Wahlbenachrichtigung gebunden ist. Der Versuch der Zustellung sämtlicher Wahlbenachrichtigungskarten durch die Deutsche Post AG scheiterte in Einzelfällen u.a. daran, dass die Beschriftung der Briefkästen teilweise nicht den Anforderungen entsprach und eine Zustellung somit nicht möglich war. Dies führte zur Rücksendung der Wahlbenachrichtigung an den Absender.
Anfragen zur Klärung im Einzelfall können auch telefonisch an die eigens dafür geschaltete Hotline unter der Rufnummer (0385) 545-1744 gerichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Wahlbekanntmachung im Stadtanzeiger der Landes-hauptstadt Schwerin, Ausgabe 9 vom 8. Mai 2009 verwiesen.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aus unterschiedlichen Gründen am Wahltag den für sie zuständigen Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der Gemeindewahlbehörde, Am Packhof 2-6, Raum E.089. Sie können bei der Abholung auch gleich die Stimmabgabe durch Briefwahl vornehmen.
Dieses ist möglich zu den allgemeinen Öffnungszeiten
montags 08.00 bis 16.00 Uhr
dienstags/donnerstags 08.00 bis 18.00 Uhr
freitags 08.00 bis 13.00 Uhr
mittwochs geschlossen
noch bis zum 5. Juni 2009, 13.00 Uhr .
Anträge zur Ausstellung und Übersendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sind auch auf elektronischem Wege über das Internet möglich. Unter der
Adresse: www.schwerin.de ist der Link zum elektronischen Wahlscheinantrag über den Button „Wahlen“ zu erreichen.