Was Betroffenen der Abgasmanipulationen nun tun können?

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt auf

Immer mehr Fahrzeuge sind vom Volkswagen-Skandal um manipulierte Abgaswerte betroffen. Millionen Fahrer von Dieselfahrzeugen sind mehr oder weniger verunsichert. Wenn VW, Audi und Skoda eine große Rückruf-Aktion für die betroffenen Modelle starten, wird der Andrang bei den Servicepartnern garantiert groß.

Wer jetzt schon für die kommenden Wochen einen Werkstatt-Termin für Reifenwechsel und Inspektion oder Ähnliches ausgemacht hat, kann darauf hoffen, dass dann auch eventuelle Zusatz-Arbeiten wie ein kostenloses Software-Update erledigt werden können. Wenn der Umweltverträglichkeitsaspekt konkret im Kaufvertrag vereinbart wurde, könnten die Gewährleistungsrechte des BGB, wie Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder uU auch Rücktritt vom Kaufvertrag zum Zuge kommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat man gegenüber dem Verkäufer des Autos, also dem Autohaus, nicht gegenüber dem VW-Konzern als Hersteller.

„Im Einzelfall sollte man sich genau den Kaufvertrag anschauen,“ empfiehlt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg -Vorpommern e.V. Die Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach dem Kauf des Autos. Viele betroffene Autos könnten aber älter sein. Eine längere Verjährungsfrist gibt es, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel „arglistig verschwiegen“ hat. Die Herstellergarantie wird oft mit der „Gewährleistung“ verwechselt, ist aber etwas anders. Der Hersteller steht darin freiwillig dafür ein, dass das Auto in Ordnung ist. Zu vertreten hat die Garantie der Garantiegeber, in der Regel der Hersteller.

Die Verbraucherzentrale rät: Lassen Sie sich beim Hersteller oder dem Verkäufer, die Schadstoffwerte für das eigene Auto schriftlich bestätigen und melden Sie Ihre Ansprüche an.

Ab dem 19. September 2015 ist der Börsenkurs der Volkswagen AG (WKN 766400) um über 35 % von über EUR 160,- pro Stück auf derzeit EUR 104,- am 29.09.2015 eingebrochen. Möglicherweise bleiben Aktionäre nicht auf dem Kursverlust sitzen, wenn die VW AG gegen Mitteilungspflichten verstoßen hat. Das Wertpapierhandelsgesetz bietet Anlegern besonders für verspätete Meldungen Schadenersatzansprüche gegen die Aktiengesellschaft wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen.

Da Verbraucherschützer davon ausgehen, dass der Skandal um die manipulierten Abgaswerte jeden Tag neue Erkenntnisse vorbringt, bietet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. unabhängigem Rat!

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