Welche Strafe bekommt NPD-Fraktionschef Pastörs?

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungs- und Geldstrafe

Vor dem Schweriner Amtsgericht wurde gestern im Falle Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung prozessiert. Der Chef der NPD-Landtagsfraktion sprach in einer Landtagsrede u.a. von einer „Auschwitzprojektion“ der Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“. Die Anklage bezog sich auf einen Video-Mitschnitt der Rede und forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie einer Zahlung von 6.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird für den 16. August erwartet.

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