Werdervorstadt: Ab 1. Dezember neue Bewohnerparkzone O

Parkausweise können über Bürgerkonto komplett online beantragt werden

Karte Bewohnerparkzone O (Quelle: LHS)In Teilen der Werdervorstadt wird ab 1. Dezember eine neue Bewohnerparkzone geschaffen. Das Verkehrsmanagement der Stadt setzt damit einen Stadtvertreterbeschluss vom Mai um. Ziel der Parkzone ist es, die Anwohner in diesem Bereich vor den Belastungen eines übermäßigen Parksuchverkehrs zu schützen. Die Bewohnerparkzone O liegt östlich der Werderstraße. Sie wird begrenzt von Werder-, Hospital- und Bornhövedstraße, Ferdinand-Schultz-Straße und Amtstraße. Entsprechende Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger in der neuen Bewohnerparkzone wurden in dieser Woche verteilt.

Der Parkausweis ermöglicht das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone O, montags bis freitags von 08.00-19.00 Uhr. Daneben besteht für Nichtbewohner die Möglichkeit des Parkens mit einer Parkscheibe für bis zu zwei Stunden. Das Bewohnerparken wird durch Einzelbeschilderung ausgewiesen. Davon abweichende Regelungen werden separat ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer achten bitte auf die konkrete Beschilderung vor Ort.

Bewohnerparkausweise für die neue Parkzone O können ab 03. November 2014 online über das Bürgerkonto unter www.schwerin.de beantragt und bezahlt werden. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Stadthaus online. Die Parkausweise sind dann auch im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 erhältlich. Für den Parkausweis, der ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € erhoben.

Wer darf Bewohnerparken?

Einen Bewohnerparkausweis erhält jeder Bewohner für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das bevorzugte Parken können alle Bewohner in Anspruch nehmen, die im genannten Bereich gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Für Bewohner, die über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen, gilt das nicht.
Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone O können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erhalten. Die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls ein Jahr gültig ist, beträgt 205 €.

Für Fragen der Antragstellung steht Ihnen das BürgerBüro unter Tel.: 0385-545 1111 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de, unter der Rubrik >> Bürgerservice >> Verkehr.

Quelle: LHS

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