Weststadt: Autofahrer mit 2,59 Promille unterwegs

43-Jähriger besaß auch keine Fahrerlaubnis

Über einen augenscheinlich betrunkenen Autofahrer in der Schweriner Weststadt informierte am Dienstagabend eine Zeugin die Schweriner Polizei. Die Beamten des Schweriner Hauptrevieres konnten wenig später den PKW mit Fahrer auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes feststellen. Starker Alkoholgeruch drang aus dem Inneren des PKW. Der anschließenden Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,59 Promille. Zudem konnte der Mann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Dem 43-jährigen Schweriner wurde nach der Kontrolle in den Helios-Kliniken Blut abgenommen.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde durch die Polizei eingeleitet.

Landespolizei kündigt verstärkte Alkoholkontrollen zum Herrentag an

Erhöhter Alkoholkonsum und damit einhergehende Trunkenheitsfahrten sind auch regelmäßig am Herrentag zu verzeichnen. Gleiches erwartet die Landespolizei zum diesjährigen Feiertag. In Verbindung mit einem erhöhten Besucher- und Ausflugsverkehr auf den Straßen, sind verstärkte Verkehrskontrollen geplant. Neben der Kontrolle von PKWs und Booten werden, laut Informationen des Innenministeriums, auch die Radfahrer im Focus der polizeilichen Anhalte- und Alkoholkontrollen stehen.

Häufig wird das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss fälschlicherweise als sicher und erlaubt eingeschätzt. Aber: Ab einem Grenzwert von 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss neben einer Strafanzeige und einer Geldstrafe mit dem Verlust seines Führerscheines rechnen. Dies gilt ebenso für Radfahrer, die unterhalb dieses Grenzwertes alkoholisiert durch Fahrfehler auffallen.

Am Himmelfahrtstag 2012 ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 116 Verkehrsunfälle mit 4 Schwerverletzten und 18 leichtverletzten Personen. Darunter waren sechs Unfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielte. Weiterhin wurden insgesamt 26 in Anhaltekontrollen festgestellte Trunkenheitsfahrten durch die Polizei zur Anzeige gebracht.

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