Widerspruch der Post-Handballer ohne Erfolg

Presseinformation SV Post Schwerin vom 23. Dezember 2011: Schweriner verloren die Punkte gegen den DHC Rheinland endgültig am grünen Tisch.

Schwerin (Presse-Info/pb):  Das am 31. Oktober angesetzte Handball-Zweitligaspiel zwischen dem SV Post Schwerin und dem DHC Rheinland, das wegen Unbespielbarkeit der Schweriner Sport- und Kongresshalle nicht zur Austragung gelangte, ist auch in zweiter Instanz zugunsten des DHC Rheinland entschieden worden.
Das Bundessportgericht folgte damit dem Bescheid der spielleitenden Stelle der Handball Bundesliga (HBL), das die Begegnung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für den DHC gewertet hatte. In seiner Begründung verwies das Gericht auf neue Hallenstandards, in denen ab der Saison 2011/12 die Verantwortlichkeit für die Hallenböden geregelt ist. Hinzu kommt der Lizenzvertrag mit der HBL, in dem sich die Vereine verpflichtet haben, keine Verstöße gegen diese Bestimmungen durch Spieler, Mitglieder, Angestellte und Dritte zuzulassen.

Im konkreten Fall heißt das, dass der SV Post Schwerin als Hallenmieter auch für die Fehler des Vermieters (unsachgemäße Reinigung des Hallenbodens) einzustehen hat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich die
Geschäftsleitung der Sport- und Kongresshalle zum begangenen Fehler offen bekannt hat.

„Der Ausgang des Verfahrens ist für uns natürlich sehr ärgerlich“, sagte Geschäftsführer Hans-Ulrich Witt. „Wir werden die Entscheidung aber akzeptieren und auf das mögliche Rechtsmittel der Revision verzichten. Zum Ausgleich des materiellen Schadens werden wir uns mit den Verantwortlichen der Kongresshalle ins Benehmen setzen.“

Für Post-Trainer Christian Prokop ist das Verwehren eines Wiederholungsspiels äußerst bedauerlich. „Viel lieber hätten wir um die Punkte gekämpft, als sie am grünen Tisch zu verlieren. Ich hoffe nicht, dass uns das am Saisonende zum Nachteil gereicht.“

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