Wieder vermehrt Sanktionen für Hartz IV Empfänger

Schweriner Linksfraktion zeigt sich besorgt

Zahl der Sanktionen für Hartz IV Empfänger steigt in Schwerin wieder an. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion in der Stadtvertretung Schwerin zurück. Wurden im Zeitraum Januar-Oktober im Jahre 2012 durch das Jobcenter 2.877 und im Jahr 2013 dann 2.496 Sanktionen ausgesprochen, so stieg die Zahl im Jahr 2014 wieder auf 2.887. Häufigste Ursache waren so genannte Meldeversäumnisse. Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Job-Center der Meldepflicht, wird diese ohne Angabe eines wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Sanktion ein. Für jedes Meldeversäumnis beträgt der Sanktionsbetrag 10% des Regelbedarfs des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes.

Gegen die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen legten Betroffene in Schwerin zwischen September 2012 und Oktober 2014 insgesamt 458 – mal Widerspruch ein. In 85 Fällen wurde dem eingelegten Widerspruch stattgegeben. Im Vergleich mit den Nachbarlandkreisen Ludwigslust – Parchim und Nordwestmecklenburg wird in der Landeshauptstadt häufiger sanktioniert. Was den Erfolg von Widersprüchen gegen verhängte Sanktionen angeht, sind Betroffene in den Nachbarlandkreisen dagegen erfolgreicher. Wurde Widersprüchen in Schwerin nur in 18,2% der Fälle stattgegeben, lagen die Werte in Ludwigslust Parchim bei 28,3% und in Nordwestmecklenburg bei 23,1%.

„Sanktionen bedeuten am Ende des Tages immer, dass der Hartz IV Regelsatz als definiertes Existenzminimum weiter abgesenkt wird. Von daher sehen wir den Wideranstieg der Sanktionen in Schwerin mit Sorge, so Henning Foerster, Fraktionsvorsitzender der LINKEN in der Stadtvertretung. Die Haltung der LINKEN zu Hartz IV ist bekannt. Auf der kommunalen Ebene können wir die Bundesgesetzgebung und somit auch die Praxis der Sanktionierung nicht ändern. Dennoch bitte ich die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter Schwerin, mit der nötigen Sensibilität an die Beurteilung ob ein Meldeversäumnis vorliegt oder nicht an die Sache heranzugehen und sich dabei auch die Auswirkungen von Sanktionen auf ihr Gegenüber zu vergegenwärtigen.“

Quelle: Stadtfraktion DIE LINKE

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