WIKOM legt Bericht über Sonderprüfung zum Nahverkehr vor

Geschäftsführer habe Informationspflichten verletzt, aber keine Vetternwirtschaft betrieben

Der Geschäftsführer des Nahverkehrs Schwerin Norbert Klatt hat bei der Beschäftigung von Familienangehörigen in dem städtischen Unternehmen seine umfassenden Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern verletzt. Auch eine Begünstigung der Tochter des Geschäftsführers bei einer Ausschreibung, die 2007 zu deren Wechsel in den Nahverkehr Schwerin führte, haben die Sonderprüfer festgestellt. „Diese Versäumnisse sind nicht akzeptabel. Dennoch kann auf Grundlage der Sonderprüfung der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt werden, dass es weder im strafrechtlichen noch im zivilrechtlichen Sinne Vetternwirtschaft beim städtischen Nahverkehr gibt. Das heißt auch, dass keine Vorteilsgewährung für Familienangehörige festgestellt wurde und dem Unternehmen kein Vermögensschaden entstanden ist“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow nach der Vorlage des WIKOM-Berichts. „Die Beschäftigung von Familienangehörigen in städtischen Unternehmen gehört nicht zur Normalität. Deshalb bedarf es hier einer besonderen Sensibilität seitens der Geschäftsführungen. Sie müssen jeden Anschein von Bevorzugung vermeiden und daher Aufsichtgremien in solche Personalentscheidungen durch umfassende Information rechtzeitig einbeziehen.“

Gleichzeitig kündigte die Oberbürgermeisterin weitreichende Konsequenzen an. Sie wird der Stadtvertretung vorschlagen, beim Nahverkehr auf Grundlage einer externen Ausschreibung einen zweiten Geschäftsführer zu bestellen, der hauptsächlich die Aufgabe des Personalmanagements übernimmt. Als Interimslösung wird eine Geschäftsführerin aus dem Stadtwerke-Verbund diese Aufgabe wahrnehmen. „Ich hoffe, dass diese Neubesetzung auch dazu beiträgt, das überaus angespannte Verhältnis zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung im Interesse des Unternehmens und seiner Belegschaft wieder zu normalisieren“, so Gramkow. Um bereits im Vorfeld Verdachtsmomente der Vorteilsgewährung in städtischen Unternehmen auszuräumen soll in der städtischen Beteiligungsverwaltung ein so genannter Compliance-Beauftragter eingerichtet werden, der die Einhaltung der Regeln guter Unternehmensführung überwacht. Außerdem soll in den Aufsichtsrat des Nahverkehrs ein Arbeitnehmer-Vertreter berufen werden.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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