Das Wohngeldrecht hat sich zum 1. Januar 2009 verändert. Dies bedeutet, dass sich für eine Vielzahl von Wohngeldberechtigten das Wohngeld erhöht hat und neue Ansprüche auf diese Sozialleistungen entstanden sind.
Das Amt für Soziales und Wohnen hat sich organisatorisch und personell auf diese veränderte Situation rechtzeitig eingestellt, um die Veränderungen umsetzen zu können.
In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Umsetzung der Februarzahlungen sich zeitlich verzögert. Die Nachzahlungen werden unverzüglich erfolgen.
In Notfällen können sich Zahlungsempfänger an das Amt für Soziales und Wohnen im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Zimmer E 092 oder telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter (0385) 545-2231 wenden.