Zoologischer Garten Schwerin zum bevorstehenden Transport unseres Breitmaulnashorns „Clara“

Der Zoologische Garten Schwerin beabsichtigt, im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes ein junges weibliches Breitmaulnashorn aus Südafrika zu importieren.

Dieser Import erfolgt, da der Bestand an Breitmaulnashörnern in Europa keine stabile Zuchtpopulation mehr garantieren kann. Für die Erhaltungszucht von Breitmaulnashörnern in Europa ist es deshalb notwendig, in begrenztem Umfang Breitmaulnashörner aus Afrika zu importieren. Der Import des für Schwerin vorgesehenen Breitmaulnashorns ist legal und von allen zuständigen Behörden und Institutionen genehmigt. Genehmigungen liegen von folgenden Behörden vor:

–  Department of Environmental Affairs an Tourism South Africa
–  Bundesamt für Naturschutz der Bundesrepublik Deutschland
–  Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Unterlagen dieser Behörden bestätigen, dass im Falle des für Schwerin vorgesehenen Breitmaulnashorns die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens über den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten die Gesetze der Republik Südafrika, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden.  Aus den Papieren geht ebenfalls hervor, dass es sich bei diesem Breitmaulnashorn um keinen Wildfang handelt. Der Zoo Schwerin sieht bisher keinen Grund, die Angaben der o. g. Behörden anzuzweifeln. PETA-Mitglied, Dr. Edmund Haferbeck, hatte in seiner Eigenschaft als Schweriner Stadtvertreter Gelegenheit, diese Dokumente einzusehen.

Die Tierschutzorganisation PETA hat wiederholt in der Presse den Vorwurf erhoben, es handele sich bei diesem Tier um einen Wildfang. Bisher wurde dieser Vorwurf durch
keinerlei Beweise erhärtet.  Der Zoo Schwerin fordert PETA deshalb auf, Beweise für seine Behauptungen im Falle des vorgesehenen Nashornimportes vorzulegen.

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