Zum Schutz vor dem Erreger der Geflügelpest

Aufstallung von Geflügel in der Landeshauptstadt angeordnet

Schloss Schwerin (Foto: SN-News)
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Schwerin – Zum Schutz vor dem Erreger der Geflügelpest: Ab heute (Montag, 14. November 2016) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in der Landeshauptstadt Schwerin nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Verfügung zur Aufstallung von Geflügel hat der Landrat am Freitag, den 11. November 2016 erlassen, die auch für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt gilt. Demnach dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis auf weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden. Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest.

Hintergrund:

Am 11. November wurde bei mehreren verendet aufgefundenen Reiherenten an der Döpe (Gemeinde Hohen Viecheln) im Landkreis Nordwestmecklenburg das hochansteckende Influenzavirus des Subtyps H5N8 festgestellt. Der dadurch notwendige Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet betreffen auch den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Für dieses Gebiet werden noch weiterführende Sperrmaßnahmen verfügt.

Zuvor wurden in dieser Woche bei einer auf der Insel Riems tot aufgefundenen Reiherente und bei mehreren auf der Greifswalder Oie im Landkreis Vorpommern-Greifswald tot aufgefundenen Wildvögeln (Trauerenten, Bergenten, Eiderenten, Mantelmöven und Kormoranen) das Influenzavirus festgestellt. Des Weiteren war das Virus bereits bei tot aufgefundenen Wildvögeln in der polnischen Woiwodschaft Zachodnio-Pomorske im Bereich Stettin am Dammscher See, in Schleswig-Holstein am Großen Plöner See und in kleineren Seen der Umgebung, als auch in Baden-Württemberg am Bodensee bei verschiedenen Wasservogelarten festgestellt worden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner Risikoeinschätzung aufgrund der aktuellen Verbreitung des Virus bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland von einem hohen Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen aus.

Das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hat vor diesem Hintergrund die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte angewiesen, die Anordnung zur Aufstallung des Geflügels nach § 13 der Geflügelpest-Verordnung zu verfügen.

16.200 Nutztiere in Schwerin

Insgesamt werden in der Landeshauptstadt Schwerin ca. 16.200 Stück Geflügel gehalten, davon 1.600 Hühner, 14.500 Puten, 100 Enten und Gänse und 100 Stück sonstiges Geflügel.

Grundsätzlich weist der gemeinsame Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Schwerin und des Landkreises Ludwigslust-Parchim darauf hin, dass die Haltung von Geflügel gesetzlich vorgeschrieben und somit zwingend notwendig bei der Behörde angemeldet werden muss – unabhängig von der Größe des Bestandes. Bürger können dieser Anzeigepflicht nicht nur beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, sondern auch über die Behördennummer 115 oder im Ordnungsamt nachkommen. Verstöße können nach dem Tiergesundheitsgesetz empfindliche Bußgelder (bis mehr als 25.000 Euro) je nach Schwere nach sich ziehen.

Die Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 ist im Internetportal der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/expressbekanntmachungen veröffentlicht.

 

Quelle: LHS
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