Zwei von drei Existenzgründern schaffen es auf Dauer

Förderung von Existenzgründungen erfolgreiches Instrument gegen Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern

Bei der Förderung von Existenzgründern gibt es im kommenden Jahr Neuerungen: „Für den Weg in die Selbstständigkeit gibt es künftig mehr Geld“, teilte Helmut Holter, Minister für Arbeit und Bau, mit. Wurden neugegründete Unternehmen und Betriebe in der Anfangsphase bisher mit 250 Mark wöchentlich gefördert, steigt die Unterstützung nun auf 150 Euro (knapp 300 DM).

Außerdem waren die sogenannten Existenzgründungsbeihilfen bislang von den Leistungen der Arbeitsämter abhängig: „Im kommenden Jahr können alle Gründer, die unter einem festgelegten Einkommen liegen, die Existenzgründungsbeihilfen für ein Jahr beantragen“, kündigte Holter an. In Ausnahmefällen, so informierte der Minister, sei dann noch eine Anschlussförderung vorgesehen.

„Damit werden dann auch Ausgründungen und erstmals auch Geschäftsübernahmen gefördert“, stellte Minister Holter fest. Damit helfe das Land Unternehmern, die altersbedingt ausscheiden und Probleme haben, eine Nachfolge für den Betrieb zu finden. Übernahmen von Familienbetrieben und Firmen, die weniger als drei Jahre vom Vorbesitzer geführt wurden, sind bei dieser Förderung ausgenommen.

Außerdem werden Freiberufler aus bestimmten Berufen wieder in die Förderung aufgenommen. „Das gilt dann beispielsweise für Hebammen und Journalisten, die sich als Kleinstunternehmen selbstständig machen“, sagte Holter.

Drei Säulen soll die Existenzgründungsförderung haben: Neben der Existenzgründungsbeihilfe ist der zweite Schwerpunkt der Bereich der Betreuung und Qualifizierung. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Existenzgründung sowie bis zu fünf Jahren nach der Gründung – zur Sicherung des Unternehmens. Hier wird neben der flächendeckenden Qualifizierung künftig auch der spezielle Bedarf einzelner Branchen stärker berücksichtigt und vermehrt Einzel- statt Gruppentraining angeboten. Qualifizierungsmaßnahmen werden auch auf Schulen und Hochschulen gerichtet sein. Die Betreuung und Qualifizierung von Existenzgründern soll stärker regional ausgerichtet und angebunden werden, um das Gründerklima nachhaltig zu verbessern.

Die dritte Säule ist die Förderung des Unternehmergeistes im Land. Allein für diesen Teilbereich stehen 7,5 Millionen Mark zur Verfügung. „Das Klima für Unternehmen muss besser werden – und das Bild des Unternehmers auch“, sagte Arbeitsminister Holter. „Dazu zählen spezielle Veranstaltungen beispielsweise an Hochschulen und Marketingaktionen – auch außerhalb des Landes, um über die Möglichkeiten für Existenzgründer in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.“

Mit Abstand die meisten Existenzgründer sind in den Jahren 2000/2001 in der Dienstleistungsbranche gefördert worden. Neugründer im Bereich Handwerk und handwerksähnliche Betriebe lagen auf dem zweiten Platz, dahinter rangiert die Förderung von Existenzgründern im Einzelhandel. „Rund 5.700 Existenzgründungen hat das Land allein seit 1999 unterstützt“, teilte Arbeitsminister Helmut Holter mit. Im vorigen Jahr wurden allein bei den Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer 5.000 Teilnehmer gezählt. Bei den bisher vier Kontaktbörsen „Idee sucht Kapital – Kapital sucht Idee“ in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund kamen über 1.200 potentielle Neugründer und mögliche Geldgeber zu Gesprächen zusammen.

Zwei von drei Existenzgründern schaffen den Sprung in die Selbstständigkeit auf Dauer, das weist eine Erhebung des Arbeitsministeriums nach. Darin wurden 166 von 244 Existenzgründern aus dem Jahr 1995 befragt. „Nach inzwischen sechs Jahren sind noch rund 65 Prozent dieser geförderten Existenzgründer selbstständig tätig“, informierte Helmut Holter. Damit liege Mecklenburg-Vorpommern über dem Bundesdurchschnitt: Laut Statistik muss bundesweit die Hälfte der geförderten Existenzgründer bereits nach vier Jahren aufgeben.

Jüngstes Beispiel für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine Rostocker Unternehmerin, die dort am Mittwoch, den 19. Dezember 2001, die Einweihung ihres Sushi-Restaurants feiern wird: Nachdem die findige Geschäftsfrau mit ihrem neugegründeten Lieferservice von Suppen und Sushi an Hotels und Gastronomie unter dem Namen „Soups and Sushi“ sowie mit einer kleinen Sushi-Bar auf derart großes Interesse stieß, dass sie die Nachfrage nicht mehr bewältigen konnte, eröffnete sie nun noch ein Restaurant. Damit schuf die Rostocker Sushi-Expertin drei zusätzliche Arbeitsplätze. Neben finanzieller Unterstützung wurde die Unternehmerin mit Hilfe des Arbeitsministeriums qualifiziert und bei der Existenzgründung begleitet. Arbeitsminister Holter wird bei der Eröffnung des Sushi-Restaurants am 19.12.2001 um 10 Uhr in Rostock unter den geladenen Gästen sein.

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