Minister Brodkorb: Schülerinnen und Schüler sind schulpflichtig
Das Land will vom neuen Schuljahr an konsequenter gegen Schulschwänzer vorgehen. Bildungsminister Mathias Brodkorb legt für das Schuljahr 2016/2017 ein 7-Punkte-Programm gegen Schulabsentismus vor. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Maßnahmen auf Basis der Empfehlungen des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Landesprogramm ist darauf ausgerichtet, die Zusammenarbeit von Eltern, Schule, Behörden, Polizei und Gerichten zu verbessern und die Zahl der Schulschwänzer zu verringern.
„Schülerinnen und Schüler sind schulpflichtig“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Der Schulpflicht nachzukommen ist keine Aufgabe der Schule, sondern der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern. Mit 99 Prozent aller Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nimmt eine übergroße Mehrheit diese Pflicht sehr ernst. Mit dem 7‑Punkte-Programm wollen wir dennoch erreichen, dass sich die sehr kleine Zahl der Intensivschwänzer deutlich verringert. Wissenschaftliche Studien belegen leider sehr deutlich einen Zusammenhang zwischen Schulbesuchsverhalten, Anfälligkeit für Kriminalität und der Wahrscheinlichkeit, den Schulabschluss nicht zu schaffen“, betonte Brodkorb. „Das Programm ist vor allem präventiv angelegt und soll die Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendämtern stärken. Wichtig ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss zu ermöglichen.“
Das 7-Punkte Programm im Überblick:
- Konsequentes Ahnden von Schulschwänzen durch verbesserte Dokumentation, ärztliche Atteste und Vermerk der Fehltage auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen
- Verbesserung der Elterninformation (Elternbrief, Elternabend, Verankerung der Informationspflicht der Eltern in der Schul- oder Hausordnung)
- konsequente pädagogisch-erzieherische Maßnahmen gegen Schulabsentismus in der Schule bis zum fünften unentschuldigten Fehltag bezogen auf das Schuljahr
- Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule und zuständigen Jugendämtern (schnelle Information und Einbeziehung von Jugendämtern spätestens ab dem sechsten Tag des unentschuldigten Fehlens)
- Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten gegen das Schwänzen ab dem elften unentschuldigten Fehltag (Einschaltung Jugendamt, Bußgeldverfahren, polizeiliche Zuführung, Anzeige gegen Erziehungsberechtigte)
- Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe in den Schulen auf Grundlage eines landeseinheitlichen Handlungsleitfadens ab dem Schuljahr 2016/17
- Intensivierung der Lehrerfortbildung, insbesondere der Schulleiterfortbildung
Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.361 Schülerinnen und Schüler, die mehr als fünf Tage unentschuldigt gefehlt haben. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtschülerschaft von 1,1 Prozent. Ab sechs unentschuldigten Fehltagen sprechen Pädagoginnen und Pädagogen von schulaversivem Verhalten.
Die Schulpflicht ist im Schulgesetz des Landes verankert (§ 41 ‑ 51 SchulG M-V). Laut § 50 Schulgesetz können Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht nicht erfüllen, zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn andere Mittel erfolglos geblieben oder nicht erfolgversprechend sind. Die Anordnung trifft die zuständige Schulbehörde. Das Nichterfüllen der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur