Neue Parkgebührenverordnung tritt am 1. Juli in Kraft
In der Sitzung am 29. April 2024 hat die Stadtvertretung Schwerins eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2024 gilt. Ab diesem Datum kostet das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen mit Parkscheinautomaten in der Innenstadt (Parkzone 1) 2,50 Euro pro Stunde. Im restlichen Stadtgebiet (Parkzone 2) beträgt die Gebühr 1,50 Euro pro Stunde. […]
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