Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am 5. Mai 2014
In der kommenden Woche beginnt die Landeshauptstadt damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Wahl zur Stadtvertretung können 80.000 Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin wohnen. Für die Europawahl wurden 78.000 Wahlberechtigte gezählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten leben.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 3. Mai 2014 zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich – jedoch nicht telefonisch – bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss Raum E.089), Am Packhof 2-6 zu beantragen und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilzunehmen. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung kann, muss aber nicht unbedingt vorgelegt werden.
Der Briefwahlraum öffnet am Montag, den 5. Mai 2014, 8:00 Uhr und schließt am Freitag, den 23. Mai 2014, um 13:00 Uhr. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter www.schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone und QR-Code, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
In der Landeshauptstadt wird am Wahltag in jedem der 62 Wahlbezirke ein Wahlraum eingerichtet. Bei der Wahl zur Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin treten insgesamt 180 Kandidatinnen und Kandidaten in drei Wahlbereichen an. 45 Mitglieder der Stadtvertretung können am 25. Mai gewählt werden. Bei der Wahl zur Stadtvertretung haben die Wählerinnen und Wähler drei Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutiges Ankreuzen in den vorgegebenen Kreisen neben den Namen der Bewerberinnen und Bewerber. Die drei Stimmen können auf einen Kandidaten vereint oder auf mehrere verteilt werden. Bei der Europawahl haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme, die sie für eine Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung abgeben können.
Muster-Stimmzettel können www.schwerin.de angesehen werden. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 600 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 100 Wahlhelfer benötigt.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin