Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am 4. September 2017
In der übernächsten Woche (35. KW) beginnt die Landeshauptstadt damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Bundestagwahl können knapp 77.000 Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen. Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. sich hier aufhält.
Wahlbenachrichtigungen bis 2. September zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 2. September zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich – jedoch nicht telefonisch – bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Zentrale Wahl-Hotline unter 0385 545-1744 geschaltet
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da 7 der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Für Blinde und Sehbehinderte stehen Wahlschablonen zur Verfügung. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort unter 0385 545-1744.
Briefwahl am einfachsten direkt im Stadthaus
Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss Raum E.070), Am Packhof 2-6 beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am Montag, dem 4. September 2017, 8:00 Uhr und schließt am Freitag, dem 22. September 2017, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 16. September 2017, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Tag vor der Wahl (23. September 2017) ist der Briefwahlraum geschlossen.
Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag treten 10 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für den Wahlkreis 12 – Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I an. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erst-stimme können sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.
Muster-Stimmzettel können auf www.schwerin.de/bundestagswahl angesehen werden. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 30 Wahlhelfer benötigt.